Gemeinde Elsendorf

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Elsendorf

Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Mitterstetten-Ost“ im Ortsteil Mitterstetten

16. Juni 2026

Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Mitterstetten-Ost“ im Ortsteil Mitterstetten

Der Gemeinderat Elsendorf hat in der öffentlichen Sitzung am 06.05.2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Mitterstetten-Ost“ im Ortsteil Mitterstetten beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 19/10, 19/11 und 19/12 sowie Teilflächen der Flurnummer 19/9, Gemarkung Mitterstetten und liegt am Rand des Siedlungsgebiets von Mitterstetten.

Mit Beschluss vom 11.11.2025 sowie 09.06.2026 hat der Gemeinderat Elsendorf den Entwurf gebilligt und die Beteilung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf der Satzung in der Fassung vom 09.06.2026 wird in der Zeit vom

22. Juni 2026 bis einschließlich 23. Juli 2026

auf der Internetseite der Gemeinde Elsendorf veröffentlicht.

Die Planungsunterlagen können außerdem im Internet unter „Zentrales Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern“ eingesehen werden: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/

Zusätzlich der Veröffentlichung im Internet, liegen die Planungsunterlagen in der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg, Poststraße 2a, 84048 Mainburg (Zimmer 106), während der allgemeinen Dienststunden (Mo.–Do.: 08.00 Uhr–12.30 Uhr, Do.: 13.30 Uhr–17.00 Uhr und Fr.: 08.00 Uhr –12.00 Uhr) sowie nach Terminvereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden per E-Mail an magdalena.neuhauser@vg-mainburg.de. Bei Bedarf können sie auch schriftlich und während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

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