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Gemeinde
Elsendorf

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Gemeinde Elsendorf) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleich-stellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV).

Website

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 31. März 2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

Kontaktformulare (fehlende oder unzureichende Label-Zuordnungen)

Alternativtexte und Bildbeschreibungen (teilweise nicht vorhanden oder nicht ausreichend)

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

Videos (fehlende Untertitel, fehlende Audiodeskription)

PDF-Dokumente (nicht durchgängig barrierefrei aufbereitet)

Inhalte in Einfacher Sprache und Gebärdensprache.

Evaluationsmethode

Selbstprüfung

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website

Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:

Wir arbeiten kontinuierlich daran, einen noch inklusiveren Webauftritt zu schaffen, um alle Personengruppen gleichermaßen mit einzubeziehen. Mit der Bereitstellung unseres digitalen Assistenten, der 95 Sprachen und leichte Sprache beherrscht, sind wir bemüht, eine optimale Nutzererfahrung zu schaffen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47

81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 31. März 2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 31. März 2025 überprüft.

Quelle: eRecht24

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: