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Gemeinde Elsendorf

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Elsendorf

Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Mitterstetten-Ost“ im Ortsteil Mitterstetten

31. Juli 2025

Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Mitterstetten-Ost“ im Ortsteil Mitterstetten

Der Gemeinderat Elsendorf hat in der öffentlichen Sitzung am 06.05.2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Mitterstetten-Ost“ im Ortsteil Mitterstetten beschlossen.

Ziel der vorliegenden Planung ist ein moderates Wachstum sowie die kleinflächige Schaffung neuer Bauflächen für die örtliche Bevölkerung von Mitterstetten unter dem Gesichtspunkt der Wahrung des städtebaulichen Gesamtgefüges.

Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Mitterstetten-Ost“ im Ortsteil Mitterstetten nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB wird abgesehen.

Mit Beschluss vom 08.07.2025 hat der Gemeinderat Elsendorf den Vorentwurf gebilligt und die Beteilung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Vorentwurf der Satzung in der Fassung vom 08.07.2025 wird in der Zeit vom

08. August 2025 bis einschließlich 10. September 2025

auf der Internetseite der Gemeinde Elsendorf veröffentlicht.

Die Planungsunterlagen können außerdem im Internet unter „Zentrales Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern“ eingesehen werden: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/

Zusätzlich der Veröffentlichung im Internet, liegen die Planungsunterlagen in der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg, Poststraße 2a, 84048 Mainburg (Zimmer 106), während der allgemeinen Dienststunden (Mo.–Do.: 08.00 Uhr–12.30 Uhr, Do.: 13.30 Uhr–17.00 Uhr und Fr.: 08.00 Uhr –12.00 Uhr) sowie nach Terminvereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden per E-Mail an magdalena.neuhauser@vg-mainburg.de. Bei Bedarf können sie auch schriftlich und während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

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