Sie sind hier: Home » Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „WA Margarethenthann“
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Grundstücke Fl.Nr. 1094 Gemarkung Mitterstetten und und liegt inmitten des Ortsteils Margarethenthann. Der Geltungsbereich ist im Flächennutzungsplan überwiegend als „MD“ gemäß § 5 BauNVO (Dorfgebiet) dargestellt.
Ziel der vorliegenden Planung ist ein moderates Wachstum sowie die kleinflächige Schaffung neuer Bauflächen für die örtliche Bevölkerung unter dem Gesichtspunkt der Wahrung des städtebaulichen Gesamtgefüges.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.11.2025 dem Vorentwurf des Bauleitplanes einschließlich der Begründung , jeweils in der Fassung vom 11.11.2025 zugestimmt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „WA Margarethenthann“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 S. 1 BauGB durchgeführt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Der Vorentwurf des Bauleitplans sowie der Begründung in der Fassung vom 11.11.2025 werden in der Zeit vom
5. Dezember 2025 bis einschließlich 16. Januar 2026
auf der Internetseite der Gemeinde Elsendorf veröffentlicht. Die Planunterlagen können unter folgender Internetadresse eingesehen werden: https://elsendorf.de/bekanntmachungen/
Die Planungsunterlagen können außerdem im Internet unter „Zentrales Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern“ eingesehen werden: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/
Zusätzlich der Veröffentlichung im Internet, liegen die Planungsunterlagen in der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg, Poststraße 2a, 84048 Mainburg (Zimmer 106), während der allgemeinen Dienststunden (Mo.–Do.: 08.00 Uhr–12.30 Uhr, Do.: 13.30 Uhr–17.00 Uhr und Fr.: 08.00 Uhr –12.00 Uhr) sowie nach Terminvereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden per E-Mail an magdalena.neuhauser@vg-mainburg.de. Bei Bedarf können sie auch schriftlich und während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne nach § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“.
01_VE_BBP-GOP_WA-Margarethenthann_2025-11-11
02_VE_BBP-GOP_Text_WA-Margarethenthann_2025-11-11
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