Sie sind hier: Home » Wasserrecht; Einleiten behandelter Abwasser aus der Kläranlage in den Elsendorfer Bach durch die Brauerei Horneck
Der Brauerei Horneck GmbH & Co. KG wird die gehobene Erlaubnis nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Benutzung des Elsendorfer Bachs (Gewässer III. Ordnung) durch das Einleiten gesammelter Abwässer erteilt.
3_G_X2-1_Lageplan Kläranlage gesamt
4_G_X2-2_Lageplan Belebungsbecken
EL 3_Bekanntmachung des Bescheids Brauerei Horneck
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