Die Gemeinde Elsendorf hat mit Beschluss vom 07.05.2024 den Bebauungsplan "Gewerbegebiet-Nord" in Elsendorf, Deckblatt Nr. 2 als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wird gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan "Gewerbegebiet-Nord" in Elsendorf, Deckblatt Nr. 2 in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung in der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg, Poststraße 2a, Zimmer 106, 84048 Mainburg, während der allgemeinen Dienststunden (Mo.-Do. 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr, Fr. 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich Do. 13:30 bis 17:00 Uhr) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneter Verfahrens- und Formvorschriften und
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
- nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplan schriftlich gegenüber der Gemeinde Elsendorf geltend gemacht worden.
Unter Downloads im unteren Bereich dieser Seite finden Sie alle weiteren wichtigen Unterlagen.
Downloads:
>> Bekanntmachung Satzungsbeschluss
>> Bebauungsplan Deckblatt Nr. 2
>> Begründung zum Bebauungsplan Deckblatt Nr. 2