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Amtliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan "Gewerbegebiet-Nord" in Elsendorf, Deckblatt Nr. 2

Die Gemeinde Elsendorf hat mit Beschluss vom 07.05.2024 den Bebauungs­plan "Gewerbe­gebiet-Nord" in Elsen­dorf, Deck­blatt Nr. 2 als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss wird gemäß § 10 Abs. 3 des Bau­gesetz­buchs (BauGB) orts­üblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekannt­machung tritt der Bebauungs­plan "Gewerbe­gebiet-Nord" in Elsen­dorf, Deck­blatt Nr. 2 in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begrün­dung in der Ver­wal­tungs­gemein­schaft Main­burg, Post­straße 2a, Zimmer 106, 84048 Main­burg, während der all­gemeinen Dienst­stunden (Mo.-Do. 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr, Fr. 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätz­lich Do. 13:30 bis 17:00 Uhr) ein­sehen und über den Inhalt Aus­kunft ver­langen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Ver­letzung von Ver­fah­rens- und Form­vor­schrif­ten und von Mängeln der Ab­wä­gung sowie die Rechts­folgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hin­gewie­sen.

Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beacht­liche Ver­letzung der dort bezeich­neter Ver­fah­rens- und Form­vor­schrif­ten und
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beacht­liche Verletzung der Vor­schrif­ten über das Ver­hält­nis des Bebauungs­plans und des Flächen­nutzungs­plans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Ab­wägungs­vorgangs und
  4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beacht­liche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekannt­machung des Bebauungs­plan schrift­lich gegen­über der Gemeinde Elsen­dorf geltend gemacht worden.

Unter Downloads im unteren Bereich dieser Seite finden Sie alle weiteren wichtigen Unterlagen.

Downloads:
>> Bekanntmachung Satzungsbeschluss
>> Bebauungsplan Deckblatt Nr. 2
>> Begründung zum Bebauungsplan Deckblatt Nr. 2

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Poststraße 2a
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Tel. 08751 8634-0
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